Startseite FAQ - organisatorische Fragen Von wem wird die Zeit für den Nachteilsausgleich eingestellt?

Von wem wird die Zeit für den Nachteilsausgleich eingestellt?

Zuletzt aktualisiert am Apr 15, 2026

Es wird an den scharfen Prüfungen kein Zeitlimit gesetzt. Die Prüfungsaufsicht ist für das Einhalten der Prüfungszeiten (ob mit oder ohne Nachteilsausgleich) verantwortlich. Das Prüfungsfenster wird jedoch genug lange offen bleiben, dass auch kandidierende Personen mit Nachteilsausgleich die Prüfung ohne Probleme beenden können.